Lernen Akademischer Kurs in Korea, Republik 2024/2025
Währung ändern
Grundlegende monatliche Lebenshaltungskosten
Miete in einer WG
476Anteil der Versorgungsunternehmen
52Internet-Abo
20Nahverkehr
42
Beispiel für Lifestyle-Kosten
Fast-Food-Kombi
6Kinokarte
10Pint lokales Bier
3
Visa-Anforderungen
- D-2: Visum für reguläres Bildungsprogramm. Dieses Visum gilt für alle Studenten, die sich für ein Bachelor-, Master- oder Ph. D-Programm an einem Junior College, einer Universität oder einer Graduiertenschule einschreiben.
- D-4: Visum für allgemeine Ausbildung. Dieses Visum gilt für alle Personen, die eine universitäre Sprachschule, ein qualifiziertes Bildungsinstitut oder ein anderes Institut als ein akademisches Forschungsinstitut besuchen.
Welche Art von Visum benötigen Sie?
Visumname
D-2; D-4
Preis und Währung
EUR 50
Für beide Visumanträge wird eine Gebühr von ca. 30-50 EUR erhoben. Ein Visum für die mehrfache Einreise ist teurer als ein Visum für die einmalige Einreise. Die Visagebühren variieren je nach Land Ihres Wohnsitzes und können sich ändern. Die Bürger einiger Länder (z. B. Deutschland) müssen möglicherweise keine Visumantragsgebühr zahlen.
Wer kann das Visum beantragen?
Alle internationalen Studenten müssen ein Studentenvisum beantragen, um in Südkorea studieren zu können.
Wo können Sie den Antrag stellen?
Botschaft oder Konsulat der Republik Korea
Alle internationalen Studenten mit Wohnsitz außerhalb Koreas müssen bei der Botschaft oder dem Konsulat der Republik Korea ein Studentenvisum beantragen. Sie müssen das Visum persönlich bei der koreanischen Botschaft Ihres Heimatlandes beantragen.
Wie wird der Antrag gestellt?
Um in Korea im Ausland zu studieren, müssen Sie vor der Einreise in das Land ein Visum erwerben. Der Prozess ist nicht schwierig, aber es ist wichtig, alle notwendigen Unterlagen zu haben. Ihre Universität kann Sie beim Visumsverfahren unterstützen, fragen Sie daher Ihr International Office, wie Ihre nächsten Schritte bei der Beschaffung eines Visums nach Ihrer Zulassung aussehen. In der Regel müssen Sie Folgendes angeben:
- Ein Bewerbungsformular
- Reisepass
- Fotokopie des Reisepasses
- Ein Farbfoto (3,5 x 4,5 cm)
- Eine Kopie des Gewerberegistrierungszertifikats der koreanischen Universität
- Zulassungsbescheid der koreanischen Universität
- Finanzierungsnachweis, der die Lebenshaltungskosten für Ihr Auslandssemester in Korea abdeckt
- Ein Empfehlungsschreiben Ihrer Heimatuniversität
- Ein Nachweis, dass Sie ein oder mehrere Semester an Ihrer Heimatuniversität absolviert haben (z. B. Transcript of Records)
- Chinesische Studenten müssen möglicherweise einen Überblick über ihre Familiengeschichte geben
Einmal in Korea beantragen Sie auch eine Alien Residence Card. Die Karte ermöglicht Ihnen Auslandsreisen während Ihres Semesters in Korea. Die Gastuniversität hilft Ihnen nach Ihrer Ankunft bei der Beantragung der Karte.
Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß den offiziellen Richtlinien der Hankuk University of Foreign Studies Korea innerhalb von 1 Woche nach Ende des Semesters verlassen müssen, da Sie sonst von der koreanischen Einwanderungsbehörde mit einer hohen Geldstrafe belegt werden.
Wann sollten Sie sich bewerben?
Beantragen Sie Ihr Studentenvisum sofort nach Erhalt Ihres offiziellen Zulassungsbescheids aus Korea.
Das Studentenvisum für Korea kann bis zu zwei Jahre gültig sein.
Bearbeitungszeit
Arbeitsmöglichkeiten
Studenten mit einem D-2- und D-4-Visum können einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, solange die Bildungseinrichtung dies zulässt. In den meisten Fällen müssen Sie jedoch 6 Monate in Korea bleiben, bevor Sie arbeiten dürfen. Nach 6 Monaten müssen Sie bei Ihrer Hochschule einen Bescheid zur Teilzeitbeschäftigung beantragen. Aus rechtlichen Gründen muss der Student eine Lizenz von einer Einwanderungsbehörde erhalten, um rechtlich als Teilzeitbeschäftigter betrachtet zu werden.
Stunden pro Woche
0
Warum brauchen Sie diese Art von Visum?
Ihr Visumantrag kann abgelehnt werden, wenn Sie die erforderlichen Mittel nicht nachweisen können oder wenn Sie falsche oder unvollständige Dokumente vorlegen.